Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma
Sea Lion
special marine equipment
Im Haltinger 26, D-79117 Freiburg
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Aufträge jeglicher Art (Kauf, Verkauf, alle Dienstleistungen) werden nur mit Genehmigung dieser AGB’s durch den Auftragnehmer angenommen.
2. Angebote und Preise
Unsere Angebote an Privatpersonen und Kaufleute, egal ob mündlich oder schriftlich, ob in Werbemedien oder im Internet sind stets unverbindlich. Der Kaufvertrag kommt erst mit der verbindlichen Bestellung der Ware oder Dienstleistung und zwar zu den an diesem Tage gültigen Preisen zustande. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Unsere Preise sind Nettopreise, die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Versand und andere Warennebenkosten werden gesondert berechnet.
3. Bestellung und Anzahlung
Werden wir vom Kunden beauftragt, eine Sache oder Dienstleistung zu beschaffen, können wir vom Kunden für die erforderlichen Aufwendungen zur Ausführung des Auftrages eine Anzahlung verlangen. Tritt der Kunde von seiner Bestellung zurück, sind wir berechtigt, alle Aufwendungen, die uns durch die Bestellung des Kunden entstanden sind, mit der Anzahlung zu verrechnen, mindestens mit 15% des Bestellwertes. Werden Bestellungen aus dem Ausland geordert, werden gesonderte Vereinbarungen getroffen.
In Fällen der Bestellung von Waren für den Kunden übernehmen wir keine eigenständigen
Garantien. Wir treten unseren Garantieanspruch gegenüber dem Lieferanten an den Besteller ab, der hiermit die Abtretung annimmt. Im Einzelfall sind wir bereit, dem Kunden bei der Durchsetzung der
Garantieansprüche behilflich zu sein.
Dadurch entstehende Kosten trägt der Kunde.
4. Lieferung
Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Sie sind unverbindlich, es sei denn,
dass ausdrücklich verbindliche Lieferfristen vereinbart sind.
Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, so hat der Kunde 14 Tage nach rügen der Verzögerung ein Rücktrittsrecht ein weitergehender
Schadensersatzanspruch wird durch die Verzögerung nicht begründet. Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der
Ausführung der Versendung Beauftragten, übergeben haben.
5. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug
fällig.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen, er muss
jedoch nachgewiesen werden.
Für Mahnungen werden Mahnkosten in Höhe von 10 Euro berechnet. Wird von Kunden nach Rechnungstellung die Abbuchungsermächtigung widerrufen, so gilt in diesem Fall über die Verzinsung und evt.
Schadensersatzanspruch hinaus eine pauschale Bearbeitungsgebühr i.H.v. 100 € als vereinbart.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen
Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für Geschäfte
mit Kaufleuten gelten folgende weitere Bestimmungen:
Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware
gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils.
Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. In
diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur
Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir
berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu
übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns
herauszugeben.
Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei
Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
7. Gewährleistung/Sachmängelhaftung
Wir haften für Sachmängel entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Für gebrauchte
Ware wird keine Haftung übernommen.
Mängel können nur innerhalb eines Monat nach Übergabe gerügt werden.
Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen offenkundige Mängel innerhalb von 5 Tagen nach Eingang beim Kunden schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel unverzüglich nach Feststellung des
Mangels. Hiervon unberührt bleibt die dem Kunden obliegende unverzügliche Untersuchungspflicht der Ware. Nach Ablauf der Frist gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt.
Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
trifft.
Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Privatpersonen des Kunden auf Mängel-
beseitigung bzw. Ersatzlieferung beschränkt. Der Kunde hat zunächst 2 Mängelbeseitigungs-versuche zu akzeptieren. Kann dann eine Ersatzlieferung nicht beschafft werden, haben beide Seiten das Recht
vom Vertrag zurückzutreten. Ein darauf bezogener Schadensersatzanspruch besteht nicht.
Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen.
Sollten 2 Versuche der Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.
Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad der reklamierten Ware geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten.
Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.
Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchti-gungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass:
a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
b) die Ware unsachgemäß montiert wurde
c) Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall
zurückzuführen sind,
d) natürlicher Verschleiß der Ware vorliegt.
Die Ware ist sauber im Originalzustand und in der Originalverpackung beizubringen.
8. Haftung
Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes
Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist.
Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten.
Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geschäfte mit Verbrauchern handelt.
Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haften.
9. Datenschutz
Die uns überlassenen kundenspezifischen Daten werden nicht
weitergereicht, sondern sind ausschließlich für den internen
Gebrauch bestimmt.
10. Allgemeine Regelungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
B. Besondere Bestimmungen für Reparaturen
Sea Lion übernimmt im Einzelfall den Auftrag, Reparaturarbeiten, Ein- und Ausbauten
usw. für den
Kunden in Auftrag zu geben.
Sea Lion ist insofern Vermittler des Kundenauftrages.
Sea Lion haftet insofern für die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Betriebes.
Sea Lion erstellt eine eigenständige Rechnung. Die Differenz der Kosten vom Beauftragten und des Rechnungsbetrages ist die Marge von Sea Lion. Sie gilt hiermit als vereinbart. Sea Lion ist in keinem
Fall verpflichtet die Differenz offen zu legen.
1. Kostenvoranschlag
Auf Verlangen unserer Kunden lassen wir einen Kostenvoranschlag erstellen, der die
voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10% von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden
zumutbar.
Für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurch- führung mit der Auftragssumme verrechnet.
2. Unternehmerpfandrecht
Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer Forderung aus dem
Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftrags-gegenstand in
Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Abnahme
Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über
die Fertigstellung informieren. Die Abnahme soll in unserem Betrieb erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch uns unverzüglich abholt.
Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Schriftform
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.